Hausordnung

Hausordnung

Herzlich Willkommen in userem Wohnheimen. Wir sind stets bemüht Ihren Aufenthalt so angenehm wie möglich zu gestalten. Um den Ablauf von An- und Abreise und Ihren  Aufenthalt im Wohnheim zu regeln, tritt folgende Hausordnung mit sofortiger Wirkung in Kraft. Die nachfolgenden Regeln sind für alle Bewohner sowie Besucher bindend. Zuwiderhandlungen führen zu einem sofortigen Hausverbot.

1. Ankunft und Abreise nach Absprache

2. Alle Hausbewohner haben sich während ihres Aufenthalts ruhig zu verhalten. Eine strikte Nachtruhe ist von 22.00 bis 06.00 Uhr einzuhalten. Der Sicherheitsdienst ist angehalten, Bewohner die Nachtruhe stören oder betrunken sind, aus dem Wohnheim zu entfernen. Dies geschieht gegebenenfalls unter Einbeziehung der örtlichen Polizeidienststelle. Offenes Feuer und grillen ist auf dem Gelände untersagt. Das Anbringen von zusätzlichen Außenantennen, gleich welcher Art, auf Balkonen, an Hausfassaden, Dächern, sowie an Fenstern ist untersagt. Haus- und Hofeingänge, Treppen und Flure sind als Fluchtwege freizuhalten. Das Halten von Haustieren ist nur mit Genehmigung der Wohnheimleitung erlaubt.

3. Rauchverbot in den Fluren Bäder und Toileten.

4. Zimmer- und Gemeinschaftseinrichtungen Sämtliche Einrichtungsgegenstände sind pfleglich zu behandeln. Beschädigungen sind sofort dem zuständigen Hausmeister zu melden. Einrichtungsgegenstände dürfen nur nach Rücksprache und Genehmigung mit dem zuständigen Hausmeister umgestellt werden. Mitbringen von Einrichtungsgegenständen jeglicher Art is untersagt. Beschädigungen von Einrichtungsgegenständen der Zimmer oder des Wohnheimes sind kostenpflichtig und sind von dem Verursacher sofort zu bezahlen. Für Kosten zur Behebung von Schäden und Folgeschäden ist der Verursacher uneingeschränkt haftbar. Auf der außen gelegenen Seite der Fensterbretter dürfen keine Flaschen oder Gegenstände gelagert werden. Das Hinauswerfen von Gegenständen aus den Fenstern ist untersagt. Zuwiderhandlungen haben ein sofortiges Hausverbot zur Folge.

5. In den Wintermonaten sind die Fenster während Ihrer Abwesenheit geschlossen zu halten. Das Hauspersonal ist berechtigt, die Zimmer zu betreten und die Fenster zu schließen. Bitte lassen Sie keine privaten Gegenstände in Bädern, Küchen, Toileten, Fluren oder im Treppenhaus liegen. Das Hauspersonal ist angewiesen, sämtliche herumliegende Gegenstände zu entsorgen.
Das Trocknen von Wäschestücken in sämtliche Gemeinschafträumen und Fluren ist Verboten.
Die Benutzung von privaten Elektrogeräten ist aus Sicherheitsgründen untersagt.

6. Hygiene & Reinigung Die Bettwäsche kann alle 7 Tage in der WÄSCHEKAMMER gewechselt werden. Die entsprechenden Wechselzeiten sind dem Aushang zu entnehmen. Die Kühlschränke oder Fächer sind einmal die Woche von den Benutzern zu reinigen. Verdorbene Speisen sind sofort zu entsorgen. Das Kochen in den Schlafräumen ist strengstens untersagt. Die Kochplatten in den dafür ausgewiesenen Räumen sind nach Nutzung abzuschalten und zu reinigen. Das Wohnheime behält sich vor die Reinigung selbst durchzuführen und die Kosten dafür dem Verursacher in Rechnung zu stellen. Ein Anspruch auf Reinigung kann durch diese Regelung nicht herbeigeführt werden. Die Toiletten sind nach Gebrauch zu säubern. Abfälle, Speisereste und Zeitungen dürfen nicht in die Toilette geworfen werden. Eventuelle Verstopfungen werden für den Verursacher kostenpflichtig behoben. Die Duschen und Waschbecken in den Gemeinschaftsräumen sind nach Gebrauch zu reinigen. Abfälle aller Art sind täglich in die dafür bereitgestellten Behälter zu entsorgen. Entsprechende Wertstoff-Container sind vorhanden. Bei nicht Beachten wird unsortierter Müll kostenpflichtig zu Lasten des Verursachers entfernt. Sollte Ungeziefer entdeckt werden, muss der zuständige Hausmeister sofort informiert werden.

7. Gesundheit Bewohner die an einer meldepflichtigen Krankheit erkrankt sind, haben unverzüglich einen Arzt aufzusuchen und Meldung beim Hausmeister zu machen. Es muss sichergestellt werden, dass andere Hausbewohner nicht gefährdet werden.

8. Besucherreglung Besuchern ist der Aufenthalt nur in den dafür ausgewiesenen Räumen gestattet. Sie müssen das Heim bis 22.00 Uhr verlassen haben.

9. Zuwiderhandlungen Missachtung der Hausordnung oder einzelner Paragraphen können zur sofortigen Auflösung des Mietverhältnisses und der damit verbundenen Räumung der Zimmer führen.

10. Gerichtstand Frankfurt am Main

Immobilien Punkt GmbH 30.08.08
 

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